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   OLG Koblenz, 20.09.2007 - 10 U 1726/06   

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https://dejure.org/2007,11740
OLG Koblenz, 20.09.2007 - 10 U 1726/06 (https://dejure.org/2007,11740)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.09.2007 - 10 U 1726/06 (https://dejure.org/2007,11740)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. September 2007 - 10 U 1726/06 (https://dejure.org/2007,11740)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 314
    Wirksame fristlose Kündigung des gesamten Vertragsverhältnisses wegen Erschleichens von Leistungen in der Krankentagegeldversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 522 Abs. 2
    Umfang der Beweisaufnahme bei behaupteter vollständiger Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers in der Krankentagegeldversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Beweisaufnahme bei behaupteter vollständiger Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers in der Krankentagegeldversicherung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Wirksame fristlose Kündigung des gesamten Vertragsverhältnisses wegen Erschleichens von Leistungen in der Krankentagegeldversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1482
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 15.09.2003 - 10 U 1273/02

    Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung bei Erweiterung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2007 - 10 U 1726/06
    Mit der Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO kann zugleich auch ein erweitertes Begehren auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in der gleichen Angelegenheit abgewiesen werden (in Fortführung von Senat, Beschl. v. 15.9.2003 - 10 U 1273/03 -, OLGR 2004 S. 17).

    Mit Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO wird die Klageerweiterung ebenfalls zurückzuweisen sein (vgl. Senat, OLGR 2004, S. 17).

  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06

    Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2007 - 10 U 1726/06
    Eine solche Einschränkung des Kündigungsrechtes kann sich etwa dann ergeben, wenn sich die Handlungen des Versicherten auf gelegentliche formelle Tätigkeiten wie beispielsweise das Unterzeichnen vorgefertigter Schriftstücke beschränken (vgl. BGH Urteil vom 18. Juli 2007 - IV ZR 129/06).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2006 - 10 U 238/05

    Private Krankenversicherung: Fristlose Kündigung des gesamten

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2007 - 10 U 1726/06
    Wird das Vertrauen, wie hier, enttäuscht in einem Ausmaß, das die außerordentliche Kündigung rechtfertigt, so muss der Versicherer berechtigt sein, sich insgesamt von den vorliegenden Vertragsverhältnissen mit diesem Versicherungsnehmer zu lösen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 25. April 2006 - 10 U 238/05).
  • OLG Koblenz, 14.11.2008 - 10 U 592/07

    Private Kranken-und Pflegeversicherung: außerordentliche Kündigung wegen des

    Wird jedoch das Vertrauensverhältnis - wie vorliegend - in einem Ausmaß enttäuscht, welches die außerordentliche Kündigung rechtfertigt, so muss der Versicherer berechtigt sein, sich insgesamt vom Vertragsverhältnis mit diesem Versicherungsnehmer zu lösen (OLG Stuttgart, VersR 2006, 1485 ff; Senat, VersR 2008 S. 1482 = OLGR 2008 S. 837).
  • OLG Köln, 05.11.2012 - 17 U 5/12

    Umfang der Pflichten des Werkunternehmers bei einem Pauschalvertrag

    Die von Bub (a.a.O.) für seine Meinung zitierten OLG-Entscheidungen betreffen auch nur Fälle, in denen es um nach § 533 unzulässige Klageänderungen (OLG Köln, OLG Report Köln 2004, 154) oder um Nebenforderungen zur Klage ging, die vom Bestehen der Hauptforderung abhingen (OLG Koblenz 10 U 1273/02 und 10 U 1726/06; juris).
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